In Ansbach greift als einzige kreisfreie Stadt Mittelfrankens noch nicht Mieterschutzverordnung
OLA will Mietpreisbremse für Ansbach
Vorteil: Neuvermietungen dürfen höchstens zehn Prozent über ortsüblicher Miete liegen
Mehrere Jahre hintereinander ist Ansbach nun schon trauriger fränkischer Rekordhalter bei den prozentualen Mietpreissteigerungen. Umso unverständlicher ist es, dass in der Rezatstadt als einzige kreisfreie Kommune Mittelfrankens noch nicht die bayerische Mieterschutzverordnung greift (GVBl. MiSchuV Endfassung ohne Vorblatt Stand 12.07.2019 I (bayern.de) .
Die Stadtratsfraktion der Offenen Linken Ansbach (OLA) will das ändern und fordert die Einführung dieser Mietpreisbremse auch für Ansbach. Immerhin verfügten Städte wie Schwabach oder Forchheim über dieses Instrument zum Schutz der Mieterinnen und Mieter. Dort lägen die Mieten laut dem Städtevergleich des Portals „Immowelt“ auf Ansbacher Niveau oder sogar teils darunter.
Der Vorteil der Mietpreisbremse besteht in der Auflage, dass bei Neuvermietungen von Bestandswohnungen maximal zehn Prozent mehr als bei ortsüblichen Vergleichsmieten verlangt werden darf. „Wir müssen die Preisexplosion bei den Mieten endlich stoppen. Die Mieterschutzverordnung kann zu einem wichtigen Baustein für bezahlbares Wohnen in Ansbach werden“, betont die OLA. Die Verwaltung solle die Aufnahme der Stadt Ansbach in die Mieterschutzverordnung bei der Staatsregierung beantragen. Die Voraussetzungen seien
angesichts der Entwicklung am Wohnungsmarkt gegeben.